Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederaufnahme der erlernten Tätigkeit; Berechnung des nachehelichen Unterhaltes; Obliegenheitsverletzung; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse; Berücksichtigung im Wege der Anrechnungsmethode; Zeitliche Begrenzung des Ehegattenunterhaltes; Objektiver Maßstab bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573, Abs. 1, 2, 5 § 1578 Abs. 1
Berücksichtigung von Lebensversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens für den nachehelichen Unterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lünen, 25.04.1990 - 10 F 365/88
- OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1474
- FamRZ 1991, 1310
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80
Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
Eine nach den Verhältnissen zu dürftige Lebensführung bleibt ebenso außer Betracht wie ein übertriebener Aufwand (vgl. BGH, FamRZ 1982, 151 = NJW 1982, 1645). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82
Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
Die Einkünfte des Antragstellers könnten daher unterhaltsrechtlich nur insoweit der Vermögensbildung zugeordnet werden, als es vom Standpunkte eines vernünftigen Betrachters angemessen ist (vgl. BGH, FamRZ 1984, 358/360;… Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht, 6. Aufl., Rdz. 87). - BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
Unerheblich für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Antragsgegnerin ist auch der Umstand, daß der Antragsteller seit dem 22.08.1990 einem weiteren - nichtehelichen - Kind unterhaltspflichtig ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 456/458). - BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84
Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
Der Vorrang des geschiedenen Ehegatten gegenüber einem volljährigen Kind wirkt sich nämlich nur in sogenannten Mangelfällen aus (vgl. BGH, FamRZ 1985, 912/916).