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   OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90   

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https://dejure.org/1991,2447
OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90 (https://dejure.org/1991,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.1991 - 12 UF 210/90 (https://dejure.org/1991,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 1991 - 12 UF 210/90 (https://dejure.org/1991,2447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederaufnahme der erlernten Tätigkeit; Berechnung des nachehelichen Unterhaltes; Obliegenheitsverletzung; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse; Berücksichtigung im Wege der Anrechnungsmethode; Zeitliche Begrenzung des Ehegattenunterhaltes; Objektiver Maßstab bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573, Abs. 1, 2, 5 § 1578 Abs. 1
    Berücksichtigung von Lebensversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens für den nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1474
  • FamRZ 1991, 1310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
    Eine nach den Verhältnissen zu dürftige Lebensführung bleibt ebenso außer Betracht wie ein übertriebener Aufwand (vgl. BGH, FamRZ 1982, 151 = NJW 1982, 1645).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
    Die Einkünfte des Antragstellers könnten daher unterhaltsrechtlich nur insoweit der Vermögensbildung zugeordnet werden, als es vom Standpunkte eines vernünftigen Betrachters angemessen ist (vgl. BGH, FamRZ 1984, 358/360; Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht, 6. Aufl., Rdz. 87).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
    Unerheblich für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Antragsgegnerin ist auch der Umstand, daß der Antragsteller seit dem 22.08.1990 einem weiteren - nichtehelichen - Kind unterhaltspflichtig ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 456/458).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.1991 - 12 UF 210/90
    Der Vorrang des geschiedenen Ehegatten gegenüber einem volljährigen Kind wirkt sich nämlich nur in sogenannten Mangelfällen aus (vgl. BGH, FamRZ 1985, 912/916).
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